Besucherinformationen
Aktuelle Informationen für Besucher
Besucherinformation vom 15.05.2022
&Besuchskonzept der Pflegeresidenz Bernstadt Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung dürfen stationäre Einrichtungen grundsätzlich von Besuchern unter Einhaltung der Hygienevorschriften und des hauseigenen Besucherkonzeptes betreten werden. Neue geltende Besucherregelung ab dem 15.05.2022 • Sie müssen keinen Termin mehr für einen Besuch Ihrer Angehörigen vereinbaren • Melden Sie sich unbedingt im Sekretariat oder bei der diensthabenden Pflegekraft an. • Sie dürfen keine Krankheitssymptome / Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen. • Es gilt eine Testpflicht für jeden Besucher (keine Ausnahme für Geimpfte oder Genesene) • Weisen Sie das negative Ergebnis eines tagesaktuellen PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, vor • Alternativ führt die Einrichtung einen PoC-Antigen-Schnelltest vor Ort unmittelbar vor Besuch und Aufentalt durch. Dessen Ergebnis muss negativ sein. (Gegen einen Unkostenbeitrag) • Ergebnisse von Selbsttests (Laientests) werden nicht anerkannt. Testmöglichkeiten für Besucher ohne mitgebrachten PoC-Antigen-Schnelltest: • Montag – Freitag 14.00 – 15.00 Uhr • Unkostenbeitrag von 10,00 € wird pro durchgeführten Test erhoben Vor und während des Besuches sind die folgenden hygienischen Vorgaben einzuhalten: • Bitte halten Sie die allgemein bekannten Hygienevorschriften ein • Desinfizieren Sie sich vor dem Betreten unserer Einrichtung die Hände • Sie müssen wo immer möglich den Mindestabstand von 1,50 m zur besuchten Person einhalten. • Die körperliche Kontaktaufnahme (Umarmung) zur besuchten Person ist zu unterlassen. • Sie müssen in Innenräumen einen medizinischen Mund- und Nasenschutz tragen. (muss bis über die Nase getragen werden) • Wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, tragen Sie bitte eine FFP2- Maske • Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Verlassen der Einrichtung: Die Bewohner/innen dürfen an allen Wochentagen inklusive Feiertagen die Einrichtung verlassen, z.B. um ihre Familien zu besuchen. Sie sind am Tag der Rückkehr von Besuchsaufenthalten gemäß den Hygiene- und Testregelungen zu testen und maximal bis zum Vorliegen eines negativen Wiederholungstests am übernächsten Tag auf ihrem Zimmer zu versorgen. Gesonderte Absprachen sind nur mit der Heimleitung und/oder Pflegedienstleitung möglich. Alle Hygienemaßnahmen dienen zum Schutz unserer Bewohner und der Mitarbeiter unseres Hauses. Petra Niebler - Heimleitung ;&Besuchskonzept der Pflegeresidenz Bernstadtnbsp Neue geltende Besucherregelung ab dem 15.05.2022
HYGIENEVORSCHRIFTEN
Bitte beachten Sie die allgemein bekannten und die speziell in unseren Häusern geltenden Hygienerichtlinien. Diese werden je nach Situation und Bedarf regelmäßig aktualisiert. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch - wir geben Ihnen gerne Auskunft!
Maskenpflicht
Bitte beachten Sie, dass in unseren Häusern eine Maskenpflicht sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Besucher von Bewohnern vorgeschrieben ist! Nicht mal der Nikolaus dürfte aktuell ohne rein!